AB Plan Haustechnik

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Ihr Meisterbetrieb für
Gas, Wasser, Heizung, Lüftung und mehr!

Aktuelle Förderungen

Aus eigener Erfahrung und aus Feedback unserer Kunden wissen wir:
Der Förder-Dschungel ist oft ein rotes Tuch.

Um unseren Kunden einen einfachen Überblick auch für die Finanzierung geben zu können, haben wir uns dazu entschlossen, die verfügbaren Informationen zu laufenden Förderungen in Zusammenhang mit Heizsystemen, hier gezielt auf einer Seite aufzubereiten.

Sie finden hier einen Überblick über die verschiedenen Förderungen, Voraussetzungen, Fristen, Links zu den Originalquellen, sowie zur Registrierung.

Quasi ein One-Stop-Shop für unsere Kunden.

Förderpakete

"Raus aus Öl und Gas"

  • Mit „raus aus Öl und Gas“ wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert.
  • Die Bundesförderung für Genehmigungen ab dem 01.01.2024 wird mittels Pauschalsatzes unter Berücksichtigung möglicher Zuschläge und abhängig von der neu installierten Technologie berechnet und ist
  • mit maximal 75 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
  • Einreichen können ausschließlich Privatpersonen.
  • Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden
  • Registrierung bis 31.12.2025 möglich

Einreichverfahren

  1. Sie registrieren Ihr baureifes bzw. bereits umgesetztes Projekt  online unter www.raus-aus-öl.at/efh.
    1. Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2025.
    2. Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungs-Email mit Ihrem persönlichen Link für die Antragstellung. Durch die abgeschlossene Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert.
  2. Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung erfolgen und kann ebenfalls ausschließlich online durchgeführt werden.
    1. Die Heizung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. (Details siehe „Wie verläuft das Einreichverfahren?“)

Eine Checkliste finden Sie im Infoblatt auf Seite 5.

  • (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses können die Förderung beantragen.
  • Pro neuem Heizungssystem kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden.
  • Eine Förderung ist nur für Bestandsgebäude im Inland möglich. Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Heizung gewährleistet sein, d.h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50 % des
    Gesamtgebäudes betragen.
  • Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
  • Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme.
  • Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung (Hackgut, Scheitholz, Pellets) oder eine Wärmepumpe gefördert.
  • Im Rahmen von „raus aus Öl und Gas“ werden nur Zentralheizungssysteme gefördert, die eine wassergeführte Wärmeverteilung aufweisen.
  • Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
  • Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige
    Kosten“ auf www.raus-aus-öl.at/efh.
  • Die Heizungsanlage muss von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht installiert werden. Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderungsaktion ausgeschlossen.
  • Der gleichzeitige Ersatz eines Gas-Herdes durch einen Elektro-Herd (Ausstieg aus Kochgas) wird mit einem Bonus vergütet.
  • Bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann zusätzlich ein Solarbonus vergeben werden.
  • Die Kombination der Umweltförderung im Inland mit Landesförderungen ist möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Informationen zu den Förderungsprogrammen der Bundesländer finden Sie unter www.raus-aus-öl.at.
  • Sämtliche in Anspruch genommenen Förderungen dürfen die Investitionskosten des Projekts nicht übersteigen.
  • Die Neuanlage muss den Förderungsbedingungen laut Tabelle auf Seite 2 entsprechen.
  • Die Altanlage ist außer Betrieb zu nehmen und inkl. eventuell vorhandener Brennstofftanks ordnungsgemäß zu entsorgen. Ist eine Entsorgung der Brennstofftanks nicht möglich, so müssen diese jedenfalls entleert, gereinigt und verplombt werden.
  • Die fachgerechte Entsorgung ist der Förderungsabwicklungsstelle auf Nachfrage nachzuweisen.
  • Die Vorlage eines aktuellen Energieberatungsprotokolls des jeweiligen Bundeslandes, eines gültigen Energieausweises (max. 10 Jahre alt) vom Wohngebäude oder eines Gesamtsanierungskonzeptes ist notwendig.

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben und ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt.

Die exakte Förderhöhe ist abhängig von der installierten Technologie.

Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Genehmigte und ausbezahlte Förderungen werden in der Transparenzdatenbank erfasst und unzulässige Mehrfachförderungen stellen einen Rückforderungsgrund dar!

Ersatz des fossilen Heizungssystems
  • bis 15.000 € … klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme
  • bis 16.000 € … Scheitholz-Zentralheizung
  • bis 16.000 € … Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • bis 18.000 € … Pelletszentralheizung oder Hackgutheizung 
  • bis 23.000 € … Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe
Zusätzlich möglicher Bonus
  • +1.200 € … Ersatz eines Gas-Herdes durch Elektro-Herd
  • +5.000 € … bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-WasserWärmepumpe
  • +4.000 € … Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem 
  • +500 € … für ein  Gesamtsanierungskonzept
  • +2.500 € … Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems

Nähere Informationen dazu finden Sie in den „Häufig gestellten Fragen – FAQ“ unter: www.raus-aus-öl.at.

Auch finden Sie weitere Fördermöglichkeiten und Details unter www.umweltfoerderung.at

"Sauber Heizen für Alle"

  • Mit „Sauber Heizen für Alle“ werden einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme unterstützt
  • mit maximal 100 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
  • Einreichen können ausschließlich Privatpersonen.
  • Gefördert werden Leistungen, die ab 02.01.2024 registriert wurden
  • Registrierung bis 31.12.2024 möglich

Einreichverfahren

Die Einreichung für die Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2024 verläuft in drei Schritten.

  1.  Sie registrieren Ihr Projekt online unter www.meinefoerderung.at.
    1. Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024.
    2. Nach erfolgreicher Registrierung werden die übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet. Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen.
  2. Die Antragstellung erfolgt nach einer verbindlichen Erstberatung und Unterstützung bei der Angebotseinholung sowie der Antragstellung.
  3. Endabrechnung
  • Förderungsanträge für eine soziale Zusatzförderung können von GebäudeeigentümerInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort eingereicht werden. (immer Privatpersonen)

  • Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit gelten jedenfalls gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe oder das Vorliegen der GIS-Befreiung. Gegebenenfalls können auch andere Leistungen/Befreiungen – wie z.B. die Wohnbeihilfe – als Nachweis gelten.

  • Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
  • Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme.
  • Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
  • Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.
  • Soweit erforderlich, sind zusätzliche Kriterien der jeweiligen Landesförderungsstelle nachzuweisen.

Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt.

Auch finden Sie Details zu dieser Förderung unter www.umweltfoerderung.at

Rechtshinweis

Diese Seite dient rein der Übersichtgewinnung zu existierenden Förderungen und stellt KEINE RECHTSBERATUNG dar. Es entsteht dadurch auch KEIN RECHTSANSPRUCH auf eine Förderung. Da auch wir nicht frei von Fehlern sind und sich auch im Förderwesen laufend etwas ändern kann, ersuchen wir Sie, sich bei Fragen zu den Förderpaketen bei den offiziellen Quellen sowie Ihrer Landesstelle zu informieren.

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